Auch noch (in Teilen) aus Gas… nur noch ein erzwungener Anschluss Brudi… ein Haus noch Brudi und der Tarif wird bezahlbar Brudi!
Auch noch (in Teilen) aus Gas… nur noch ein erzwungener Anschluss Brudi… ein Haus noch Brudi und der Tarif wird bezahlbar Brudi!
Die Gemeinde hat eine Dienstbarkeit ins Grundbuch geschrieben. Diese Dienstbarkeit verpflichtet dazu, das auf den Grundstück stehende Gebäude ausschließlich über Fernwärme mit Heizung und warmen Wasser zu versorgen (Abnahmezwang).
Ich darf keine Wärmepumpe für mein Haus benutzen, weil die Gemeinde will, dass ich Fernwärme nutze. Für diese gibt es hier nur einen Anbieter der nicht nur teuer ist, sondern unter anderem belastetes Abfallholz verbrennt und Gas nutzt, um die Wärme zu erzeugen.
“Herr Inspektor, das ist eindeutig eine Klimaanlage. Die verwende ich, um das Haus und das Trinkwasser im Sommer zu kühlen.”
Ist ja an sich okay, wenn die Gemeinde ein Fernwärmenetz aufbauen will. Aber dann sollte der Anbieter zu Transparenz gezwungen werden und irgendeiner Art von Kontrolle unterliegen. Und das ganze muss mit erneuerbaren Energien betrieben werden, sonst bringt das ja auch nichts (außer es ist Restwärme, die irgendwo sowieso anfällt).
Und welchem Schwager vom Bürgermeister gehört der Bums? Das ist doch sicher irgendwie anfechtbar. Planfestgestellt wird das ja hoffentlich nicht sein…
Der Zwang wird durch die Bundesländer ermöglicht (hier ausführlicher erklärt).
ZLNG: das Netzwerk zu bauen ist erst Mal teuer, deshalb werden die Leute dazu verdonnert das zu nutzen. Je mehr Leute da dran hängen, umso besser. Das führt aber eben auch zu Monopolstellungen einzelner Anbieter, und deshalb kann man sich weder Tarif noch Art der Energiegewinnung aussuchen.
Aus meiner praktischen Erfahrung heraus: das Erlassen von Verordnungen hat bei den meisten Wald- und Feldgemeinden Lieschen Müller zu verantworten, die darin seit Jahren nicht oder noch nie geschult wurde. Die kommunale Rechtsaufsicht drückt da ganz gerne mal ein Auge zu. Wenn es dich hart stört, lass da nen Fachanwalt drüber schauen. In der Nachbargemeinde wurde letztes bspw. Jahr ca. 3(?) Mal die Grünschnittverordnung wegen grober Fehler ausgesetzt.
Schwieriger wird es, wenn sie den Zwang direkt aus dem Gesetz herleiten oder er in den BPlan geschrieben ist. Im ersten Fall hilft wahrscheinlich nur der Gang vor Gericht, im zweiten musst du prüfen ob du antragsberechtigt bist eine Änderung des BPlans und wahrscheinlich auch des FNPs zu fordern. Dann bräuchtest du auch noch die Mehrheit im Gemeinderat.
Alternative: wenn der Zugang noch nicht gelegt wurde, setze eine Anhang IV Art nach FFH-RL im direkten Eingriffsbereich aus, stelle sicher, dass diese hochgradig immobil ist (Eremit, div. Moose, etc.), lass von einem Gutachter das Ganze dokumentieren, stoppe jeglichen Bau zum Schutz der Art, lege dar, warum CEF-Maßnahmen unzumutbar sind und schlage als Vermeidungsmaßnahme den Bau einer alternativen Wärmequelle vor. Kostet halt richtig Kohle, ist in Teilen illegal und ob du dann Spaß mit der Flöche hast sei auch dahingestellt.