Auch noch (in Teilen) aus Gas… nur noch ein erzwungener Anschluss Brudi… ein Haus noch Brudi und der Tarif wird bezahlbar Brudi!
Auch noch (in Teilen) aus Gas… nur noch ein erzwungener Anschluss Brudi… ein Haus noch Brudi und der Tarif wird bezahlbar Brudi!
Aus meiner praktischen Erfahrung heraus: das Erlassen von Verordnungen hat bei den meisten Wald- und Feldgemeinden Lieschen Müller zu verantworten, die darin seit Jahren nicht oder noch nie geschult wurde. Die kommunale Rechtsaufsicht drückt da ganz gerne mal ein Auge zu. Wenn es dich hart stört, lass da nen Fachanwalt drüber schauen. In der Nachbargemeinde wurde letztes bspw. Jahr ca. 3(?) Mal die Grünschnittverordnung wegen grober Fehler ausgesetzt.
Schwieriger wird es, wenn sie den Zwang direkt aus dem Gesetz herleiten oder er in den BPlan geschrieben ist. Im ersten Fall hilft wahrscheinlich nur der Gang vor Gericht, im zweiten musst du prüfen ob du antragsberechtigt bist eine Änderung des BPlans und wahrscheinlich auch des FNPs zu fordern. Dann bräuchtest du auch noch die Mehrheit im Gemeinderat.
Alternative: wenn der Zugang noch nicht gelegt wurde, setze eine Anhang IV Art nach FFH-RL im direkten Eingriffsbereich aus, stelle sicher, dass diese hochgradig immobil ist (Eremit, div. Moose, etc.), lass von einem Gutachter das Ganze dokumentieren, stoppe jeglichen Bau zum Schutz der Art, lege dar, warum CEF-Maßnahmen unzumutbar sind und schlage als Vermeidungsmaßnahme den Bau einer alternativen Wärmequelle vor. Kostet halt richtig Kohle, ist in Teilen illegal und ob du dann Spaß mit der Flöche hast sei auch dahingestellt.