

Im Detail stecken aber doch Fehler, oder? Da heißt es:
Die höchste [Hürde] ist die deutsche Straßenverkehrsordnung, denn dort steht geschrieben, dass die Fahrbahn zwischen den Fahrrad-Schutzstreifen mindestens 4,50 Meter breit sein muss, damit dort zwei Autos aneinander vorbeifahren können.
Das kann nicht stimmen, die StVO sagt meines Wissens nichts zu Straßen und schon gar nicht zu Fahrbahnbreiten oder Schutzstreifen.
Das Bundeskabinett stimmte auch tatsächlich zu, der Bundesrat aber stoppte das Vorhaben. “Offenbar ging es dort manchen zu schnell”, glaubt Follmann.
Auch das ist dann ja unlogisch: wenn es um die StVO ginge, wäre der Bundesrat raus, das ist allein Sache des Verkehrsministeriums - das ist ja gerade der Witz an Verordnungen, das ich kein Gesetzgebungsverfahren brauche…
Zahnreinigung wird bei der HKK aber nur bei ihrem Partnernetzwerk übernommen