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Cake day: November 19th, 2025

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  • Vorweg gefährliches Halbwissen hier auf Grundlage eines zurückliegenden Moduls dazu :D

    War eine Voraussetzung für eine wirksame Zustimmung im Sinne der DSGVO nicht, dass sie explizit ist? Dann wäre eine implizite Zustimmung ja technisch nicht möglich.

    Man könnte bei rein funktionalen Cookies aber bestimmt auch mit anderen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung argumentieren (z.B. Vertragserfüllung). Selbst da wäre aber die Datenschutzerklärung verpflichtend. Die Informationspflicht besteht ja unabhängig davon, ob die betroffene Person davon ausgeht, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden.

    Und personenbezogene Daten muss man nicht immer selber eintippen. Personenbezogen bezieht sich ja auf alles was doch identifizieren könnte. Also auch irgendwelche pseudonymisierten Daten oder ne IP-Adresse.