„Die Prüfung des Anfangsverdachts habe “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben”
c/tja
„Die Prüfung des Anfangsverdachts habe “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben”
c/tja
Wie bei Ritualen üblich, scheint dieser Eid ja wohl wirkungslos zu sein, denn Konsequenzen folgen daraus keine.