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Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2025 letztinstanzlich bestätigt, dass die ursprüngliche 5G-Auktion von 2019 – (bei der Frequenzen im Bereich 2 GHz und 3,6 GHz versteigert wurden – in Bezug auf ihre Vergaberegeln rechtswidrig war.

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    4 days ago

    Unterschied, ob ich versehentlich

    Deshalb ja das zweite Beispiel mit Person, die im Supermarkt arbeitet und klaut. Meinetwegen jemand mit Adminrechten, der in der Datenbank Kolleginnen oder Kollegen ausspioniert. Kann mir viele schlimme und weniger schlimme vorsätzliche Vergehen vorstellen, die Berufstätige anstellen können. Meinetwegen darf das ja ruhig Konsequenzen haben, diese sollten aber nicht unbedingt deren Leben ruinieren.

    • einkorn@feddit.org
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      4 days ago

      Diese Leute werden heute schon gekündigt und im schlimmsten Fall von ihrem ehemaligen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagt.

      Ich sehe nicht, warum die Politik hier sanfter angefasst werden sollte?