Eine Tischtennisspielerin im Rollstuhl bekommt keine Rampe für eine Sportlerehrung. Das hat Tübingens OB Boris Palmer entschieden. "Bin ich weniger wert?", fragt die Sportlerin.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Art 3 (3) GG:
Es ist nicht so deep
Ist ja hier nicht der Fall. Sie wird ja wegen Boris Palmer benachteiligt.