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Nein, so meine ich das nicht. Natürlich hoffen manche, dass das Verfassungsgericht wieder eingreift. Aber bei Hartz-IV hat es 17 Jahre gedauert, bis die meisten Sanktionen abgeschafft wurden, weil sie durch das Gericht als verfassungswidrig eingestuft wurden. Das heißt: 17 Jahre lang wurden die Grundrechte dieser Menschen mit Füßen getreten und es ist extrem viel Leid passiert. Und das wird bei der Grundsicherung auch passieren, weil das Bundesverfassungsgericht sich nicht schon im August damit beschäftigen wird. Was ich meine, ist, dass die Regierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kennt und weiß, dass sie sich auf dünnem Eis bewegt. Deshalb geht man einen Umweg: Man wendet andere Paragrafen an, konstruiert aber die gleichen Effekte. Das Ziel sind Totalsanktionen, aber eben nicht nach Paragraf 31 und 32 SGB II, in denen es um Leistungsminderungen nach Pflichtverletzungen geht. Stattdessen nimmt man den Weg über die „Erreichbarkeit“ im siebten Paragrafen und konstruiert eine Nicht-Erreichbarkeits-Fiktion, die eigentlich nachgewiesen werden muss, die in dem Sinne aber nicht nachgewiesen sein kann. Das ist eine ganz bewusste Umgehung des Urteils, das ist der kalkulierte Verfassungsbruch.
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Neben der AfD sollte man sich auch bei der CDU Gedanken machen, ob sie noch auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Ich meine, offensichtlich tut sich CDU schwer Entscheidungen des BVerfG zu akzeptieren und kalkuliert auf eine möglichst lange Umgehung. Was ist das? Wie soll man das nennen?
Aber je mehr man sich mit der CDU (+SPD) beschäftigt, merkt man, wie üblich das im Bereich von Überwachungsgesetzen ist. Man weiß offensichtlich, dass das was man plant zu tun, in der Form zu 100% verfassungswidrig ist. Dennoch lässt man’s drauf ankommen, damit man nur so weit zurückgeklagt wird, wie es noch absolut möglich und tolerierbar ist.
Mein Vorschlag: Wer Niederlagen (auch Teilniederlagen) vorm BVerfG erleidet, bekommt einen Strike. Bei X Strikes ist man raus. Parteien würden sich dann vllt. besser überlegen, was sie vorschlagen und das BVerfG wird entlastet.
Bei X Strikes ist man raus.
Für ganze Parteien? Oder auf persönlicher Ebene, also Entzug des passiven Wahlrechts und Berufsverbot als Mitglied der Exekutive und evtl auch Judikative? Und gilt das dann für alle die im Parlament dafür gestimmt haben? Was ist wenn das zuständige Ministy das den Vorschlag eingebracht hat gar nicht selbst im Bundestag sitzt?
Für die ganze Partei. Die Partei hat schließlich diese Leute gefördert und unterstützt, und diese Leute haben im Namen der Partei gehandelt. Und was zur Hölle ist ein Ministy?
Für die ganze Partei. Die Partei hat schließlich diese Leute gefördert und unterstützt, und diese Leute haben im Namen der Partei gehandelt.
Mit Blick nach Brandenburg ist es aber aktuell schon naheliegend auch in Betracht zu ziehen, dass vielleicht nicht alle Menschen die im Namen einer Partei gewählt wurden auch die komplette Legislaturperiode auf Parteilinie bleiben.
Und was zur Hölle ist ein Ministy?
Überrascht mich etwas, dass du das noch nicht kennst. Wird hier schon ab und zu mal verwendet, nicht nur von mir.
Überrascht mich etwas, dass du das noch nicht kennst. Wird hier schon ab und zu mal verwendet, nicht nur von mir.
Ist halt immer noch bescheuert. Und das Gegenteil von “inklusiv”, weil unverständlich für Leute, die die Sprache nicht gut verstehen. Wie der ganze andere Sprach"verbesserer"-Müll.
Der Name ist bei dir also weiterhin Programm, hatte ich das doch richtig in Erinnerung.



