Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?
Frage: könnte man da mit DSGVO dran? Wenn die fotos in irgendeiner cloud gespeichert werden, ist das dann doch automatisierte Verarbeitung und man könnte sich dann darauf berufen oder nicht?
Artikel 2 Absatz 2 DSGVO sagt nope.
Filmaufnahmen aus der Sauna, um sich einen von der Palme zu wedeln, werden üblicherweise von natürlichen Personen für “ausschließlich persönliche Tätigkeiten” angefertigt, werden also vom Schutzbereich der DSGVO nicht erfasst.
Ich dachte immer, dass es unter das Persönlichkeitsrecht oder sowas fällt, wenn einem jemand ins Gesicht filmt. Aber das zählt dann nur bei Veröffentlichung?
Vermutlich meinst du das Recht am eigenen Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
Jepp
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder **öffentlich zur Schau gestellt **werden.
Mangels geeigneter Gesetzgebung wäre es hier das beste den Saunabetreiber zu überzeugen die Hausregeln anzupassen, so dass Handys nicht mit in die Sauna genommen werden dürfen und ein Täter allen anderen Saunagästen, die sich bei Zuwiderhandlung belästigt fühlen, einige Tausend Euro Entschädigung zahlen muss. Das sollte abschrecken. Sollte nochmal ein Anwalt drüber schauen ob man das tatsächlich so machen kann.
Glaub nicht dass man einfach so Strafzahlungen in Hausregeln einbetten kann. Neben Hausverbot ist da wohl nicht viel drin.
Vielleicht kann man das legal öffentlich bekannt machen und Täter so an den Pranker stellen…




