

Ich empfehle dem Herrn bayrischen Ministerpräsidenten mal einen Blick in die bayerische Verfassung zu werfen. Dort steht nämlich geschrieben:
Art. 106
(1) Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.
(2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.

Im Gegensatz zur Vergesellschaftung kann man halt leider nicht 1,4 Millionen neue Wohnungen per Gesetzesvolksentscheid schaffen. Und die Bundes-/Landesregierungen weigern sich beharrlich, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Insofern ist alles was den Handlungsdruck auf die politisch Verantwortlichen erhöht absolut begrüßenswert, selbst wenn keine neuen Wohnungen entstehen. Dazu zählt auch der Volksentscheid in Berlin und bei der Enteignung von Miethaien trifft es ganz sicher nicht die falschen.