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“Die Praxis der Anbindehaltung verstößt schon seit mehreren Jahrzehnten zweifelsfrei gegen das Tierschutzgesetz”, sagt Melanie Dopfer vom Deutschen Tierschutzbund.
Jetzt mal für mich als nicht-Juristen, warum muss man etwas verbieten, was gegen ein Gesetz verstößt?
Also meine Vermutung wäre jetzt, als ebenfalls nicht-jurist, der bestandsschutz.



