Der Präsident hat den Kanzler bestimmt. Die Gefahr war zumindest grundsätzlich bekannt und es wurde lange vermieden, Hitler zum Kanzler zu machen.
Mit Machtergreifung (auch Machtübernahme oder Machtübergabe) wird die Ernennung des Nationalsozialisten Adolf Hitler zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 bezeichnet.
Da Papen sich um die Nationalsozialisten bemühte, unterließ er es, die NSDAP zu verbieten und als staatsgefährdende Partei darzustellen. Dazu hätten ihm und seinem Vorgänger die Boxheimer Dokumente Gelegenheit gegeben, die 1931 in Hessen aufgetaucht waren und Putschpläne der Nationalsozialisten verraten hatten.
So setzte Brüning ein Verbot der SS und SA durch, das auf Druck Hindenburgs und der rechtsnationalen Kräfte um Kurt von Schleicher jedoch 1932 wieder aufgehoben werden musste.
Bei der Reichstagswahl im November 1932 hatte die NSDAP 33,1 % der Stimmen erhalten (und damit weniger als in der Wahl zuvor).
Die Annahme allerdings, Hitler und die Nationalsozialisten in dieser Regierungskonstellation in Schach halten zu können, sollte sich als folgenschwere Fehleinschätzung erweisen. Denn die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 bewirkte in Verbindung mit den weiteren Maßnahmen der Machtergreifung faktisch das Ende der Weimarer Republik.
Der Präsident hat den Kanzler bestimmt. Die Gefahr war zumindest grundsätzlich bekannt und es wurde lange vermieden, Hitler zum Kanzler zu machen.
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