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    7 days ago

    Es gab eine Eilklage der AfD, dass der Verfassungsschutz sie (noch) nicht als gesichert rechtsextrem darstellen darf, dem wurde stattgegeben.

    [Der Verfassungschurz] muss demnach den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden.

    […]

    Auch das Verwaltungsgericht habe deutlich gemacht, dass “die AfD teilweise offen Bestrebungen vertritt, die mit der Verfassungsordnung nicht in Einklang stehen”. Für eine Einstufung als gesichert rechtsextremistisch gelte es jetzt das Hauptsacheverfahren abzuwarten.

    […]

    Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen.

    Steht aber leider nicht wann der sein soll.

    Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-einstufung-entscheidung-100.html