• anton@lemmy.blahaj.zone
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    5 days ago

    Meiner Meinung nach, ist Zweckbindung nur sinnvoll, wenn die Einnahmen größer als die sonst erwarteten Staatsausgaben für dem Zielbereich sind. Beispielsweise macht es wenig Sinn, die Kfzsteuer an das Verkehrssministerium zu binden, da dieses einfach die entsprechende Menge weniger aus dem allgemeinen Staatshaushalt bekommen würde. Wäre sie jedoch an Fahrradinfrastruktur gebunden, wird der Ausbau tatsächlich besser finanziert, da selbst bei 0 Euro aus dem allgemeinen Budget des Ministeriums mehr übrig bleibt als ohne Zweckbindung.

    Selbst wenn diese Faustregel eingehalten wird, kann es Probleme geben, wenn die Einnahmen später unter den Bedarf fallen und Institutionen nicht bereit sind den Unterschied zu finanzieren. Freu nach dem Motto „Die werden doch schon von Steuer xy finanziert“