Auch das wäre einfach damit erledigt, diese Partei zu verbieten. Dann könnte sie ihre “Familienfeste” nicht mehr illegalerweise aus der Fraktionskasse zahlen.

Die Wirkung haben diese Feste halt trotzdem auch wenn hinterher festgestellt wird, dass die Finanzierung illegal war.

  • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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    6 days ago

    Aber ein Verbotsverfahren wäre keine bestrafende Maßnahme, sondern eine vorbeugende. Es geht beim Verbotsverfahren nicht um Korruption, sondern um Verfassungsfeindlichkeit. Mit dem netten Nebeneffekt, dass die Klüngelgeschichten in dieser Partei auch gleich mitverschwänden.

    Es gibt das Verbot, Fraktionsmittel für den Wahlkampf aufzuwenden. Das muss jetzt durchgesetzt werden. Ein Verbotsverfahren sollte auch in Gang gesetzt werden. Wäre letzteres rechtzeitig gemacht worden, müsste man ersteres jetzt vielleicht nicht auch machen.