Die Untermiete war mehr als doppelt so hoch wie seine eigene Miete: Daher kündigte eine Vermieterin dem Mann seine Wohnung in Berlin. Wegen des Falls ist nun eine offene Frage im Mietrecht höchstrichterlich geklärt.
Ich kenne Untervermietungen am ehesten bei Leuten, die z.B. ein halbes Jahr im Ausland sind und danach in ihre bisherige Bude zurück möchten. Wenn sich ein:e Mieter:in findet, die auch nur temporär eine Bleibe in der Stadt braucht, geht das relativ gut auf.
Ich kenne Untervermietungen am ehesten bei Leuten, die z.B. ein halbes Jahr im Ausland sind und danach in ihre bisherige Bude zurück möchten. Wenn sich ein:e Mieter:in findet, die auch nur temporär eine Bleibe in der Stadt braucht, geht das relativ gut auf.