[…]
Für Getränke mit einem Zuckergehalt zwischen 4,5 und 7 Gramm pro 100 Milliliter sollen dem Papier zufolge 26 Cent je Liter fällig werden. Bei mehr als sieben Gramm wären es 32 Cent, bei mehr als zehn Gramm 38 Cent pro Liter. Für Getränke, die ausschließlich Süßstoffe enthalten, soll ebenfalls ein Satz von 26 Cent pro Liter gelten. Damit wären beispielsweise Cola Zero, Sprite Zero oder Fanta Orange Zero betroffen.
Die zusätzliche Abgabe würde zudem nicht einfach bei den genannten Centbeträgen bleiben. Auf die Steuer käme die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Dadurch könnte der Endpreis noch stärker steigen.
Ein Beispiel: Eine Flasche Coca-Cola mit einem Liter Inhalt enthält laut den Angaben 10,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Dafür würden 38 Cent Steuer pro Liter fällig. Einschließlich Mehrwertsteuer ergäbe sich ein Aufschlag von rund 45 Cent. Ausgehend von einem bisherigen Preis von 1,23 Euro würde die Flasche demnach rund 1,68 Euro kosten. Noch deutlicher könnte der relative Aufschlag bei zuckerfreien Getränken ausfallen.
[…]



Bin mal gespannt, ob wir mit dieser Steuer einen Marketingtrend hin zum Sirup bekommen. Wenn sie auf einen Liter Sirup nur unwesentlich mehr Steuern zahlen als auf ein Liter Cola, daraus aber 10 Liter Getränk werden, dürfte das ziemlich attraktiv sein.
Bei Sirup wird wahrscheinlich die Menge des fertigen Getränks zugrundegelegt werden:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesregierung-zuckersteuer-ausweitung-100.html
Könnte man nicht auch das wieder leicht umgehen, indem man das Mischungsverhältnis nicht oder viel stärker deklariert? Also zum Beispiel 1:1 Sirup zu Wasser, obwohl da quasi vor Zucker noch der Löffel stecken bleibt und das niemand so trinken würde.
Wahrscheinlich schon.
wahrsl. wäre es besser, direkt die steuer von der menge zucker abhängig zu machen. also für etwas das 80% zucker ist dann halt eben 10× die steuer von etwas das nur 8% zucker ist.
Es gibt ja schon diese zuckerfreien “Sirups” die 1:80 oder so gemischt werden. Die werden dann auch super attraktiv.