Wer ein Parkticket kauft, muss nach dem Ablauf der Parkdauer wegfahren. Andernfalls darf der Inhaber des Parkplatzes das Auto abschleppen lassen und dem Fahrzeugführer die Kosten in Rechnung stellen. Von Tobias Hinderks.
Vielleicht einen Tag, wenn die Höchstparkdauer selbst nur ein Tag ist, jedenfalls etwas, das sich anteilig an der Höchstparkdauer orientiert, wenn es nur darum geht, dass der Parkschein abgelaufen ist, das Auto also nicht z.B. unbefugt auf einem vermieteten Parkplatz abgestellt wurde.
Vielleicht einen Tag, wenn die Höchstparkdauer selbst nur ein Tag ist, jedenfalls etwas, das sich anteilig an der Höchstparkdauer orientiert, wenn es nur darum geht, dass der Parkschein abgelaufen ist, das Auto also nicht z.B. unbefugt auf einem vermieteten Parkplatz abgestellt wurde.