Wer ein Parkticket kauft, muss nach dem Ablauf der Parkdauer wegfahren. Andernfalls darf der Inhaber des Parkplatzes das Auto abschleppen lassen und dem Fahrzeugführer die Kosten in Rechnung stellen. Von Tobias Hinderks.
Mein Bauchgefühl würde sagen, wenn die übliche Parkdauer mehrfach überschritten ist, ist eine Abschleppung sicher denkbar.
Bei einem Parkplatz mit 3 Stunden üblicher Parkdauer kann man meiner Meinung nach nicht eine Stunde nach Überschreibung den Abschleppwagen rufen. Aber am darauffolgenden Tag …von mir aus.
Klar, wer am Bahnhof oder Flughafen sein Auto eine Stunde in der Drop-off Zone stehen lässt braucht sich nicht wundern, wenn er es nicht wiederfindet.
Mein Bauchgefühl würde sagen, wenn die übliche Parkdauer mehrfach überschritten ist, ist eine Abschleppung sicher denkbar.
Bei einem Parkplatz mit 3 Stunden üblicher Parkdauer kann man meiner Meinung nach nicht eine Stunde nach Überschreibung den Abschleppwagen rufen. Aber am darauffolgenden Tag …von mir aus.
Klar, wer am Bahnhof oder Flughafen sein Auto eine Stunde in der Drop-off Zone stehen lässt braucht sich nicht wundern, wenn er es nicht wiederfindet.