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    5 days ago

    Dass sie nach dem Urteil schnell schnell fortgeschafft wurde, bevor das BVerfG reagieren konnte, riecht für mich nach “Wir wollen gar nicht erst riskieren, dass der Rechtsweg uns dazwischenkommt”. Auch nur einen Tag zu warten, ob/wie das BVerfG reagiert, wäre genug gewesen, da die Anordnung ja am Morgen kam. Sonst hat der Amtsschimmel es ja auch nie eilig.

    Was ich damit sagen will: Verletzung der Grundrechte ist nur die halbe Klage, die hier erhoben gehört. Selbst wenn die Anordnung “zu spät” kam, ist ihre Verletzung eine Missachtung des Gerichts. “Ich wusste zu dem Zeitpunkt nichts von der Anordnung” - Ja Pech, hättest halt noch einen Tag gewartet ob eine kommt. Selbst eine Woche Verzögerung macht doch weder für euch, noch für Ungarn, noch für die Kosten einen großen Unterschied.

    Für Maya halt schon.